BGH zur Kündigung aufgrund des in der Person eines GbR Gesellschafters bestehenden Eigenbedarfs

Autor: RAin Olena Pekarska

vom: 03.02.2012

BGH Urteil vom 31.11.2011(VIII ZR 74/11)

Der BGH hat mit Urteil vom 23.11.2011 seine frühere Rechtsprechung bezüglich der Eigenbedarfskündigung der Gesellschafter einer GbR aufgegeben. Eine Eigenbedarfskündigung zu Gunsten eines GbR Gesellschafters ist jetzt auch dann möglich, wenn dieser der Gesellschaft bei Abschluss des Mietvertrags oder bei Eintritt der Gesellschaft in einen bestehenden Mietvertrag noch nicht angehörte.

Mit dieser Entscheidung können Vermieter mit richtiger gesellschaftsrechtlicher Gestaltung das Mietverhältnis unter vereinfachten Voraussetzungen kündigen. 

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RAin Olena Pekarska

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