Im von Berlinghoff Rechtsanwälte geführten Verfahren (siehe News vom 10.12.2010) hat die verklagte Bank nun ihre Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH zurück genommen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Für die Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs zwischen Gesamtschuldnern kommt es nicht darauf an, ob der Ausgleichsverpflichtete zur Nachbesserung aufgefordert wurde.