Privates Baurecht
Beratung und Vertretung in Fragen des Privaten Baurechts
Unsere Leistungen für Auftraggeber und Auftragnehmer im Privaten Baurecht umfassen u.a.
- Gestaltung von kompletten Vertragswerken, wie Bauverträgen für GÜ-, GU- und Einzelgewerkvergaben
- Gestaltung von Arge- und Nachunternehmerverträgen
- Vertretung in Baurechtsprozessen und Selbständigen Beweisverfahren
- Vertretung in Schiedsgerichtsverfahren (z.B. nach Betonverein oder SOBau etc)
- Projektbegleitende rechtliche Beratung des gesamten Bauvorhabens
- Beratung zur juristischen Umsetzung von Nachträgen (Claim- und Anti-Claim Management)
Allgemeine Beratung bei
- Vergütungsfragen (Werklohn/Gegenansprüche/Abrechnungen)
- Abnahme und Mängelhaftung
- Abnahme und Mängelhaftung
- Vertragsstrafen und Verzugsschäden
- Sicherheitsleistungen (Bürgschaften, Bauhandwerkersicherheit, GSB etc)
- Vertragskündigungen
- Nachträgen im Rahmen eines gestörten Bauablaufs (Beschleunigung und Bauzeitverlängerung)
RA Ulf Berlinghoff
RA Dietmar Schnitzmeier
- Sicherheitsleistungen (Bürgschaften, Bauhandwerkersicherheit, GSB etc)
- Vertragskündigungen
- Nachträgen im Rahmen eines gestörten Bauablaufs (Beschleunigung und Bauzeitverlängerung)
RA Ulf Berlinghoff
RA Dietmar Schnitzmeier
