Baurecht (privates)
Beratung und Vertretung in Fragen des Privaten Baurechts

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Unsere Leistungen für Auftraggeber und Auftragnehmer im Privaten Baurecht umfassen u.a.
- Gestaltung von kompletten Vertragswerken, wie Bauverträgen für GÜ-, GU- und Einzelgewerkvergaben
- Gestaltung von Arge- und Nachunternehmerverträgen
- Vertretung in Baurechtsprozessen und Selbständigen Beweisverfahren
- Vertretung in Schiedsgerichtsverfahren (z.B. nach Betonverein oder SOBau etc)
- Projektbegleitende rechtliche Beratung des gesamten Bauvorhabens
- Beratung zur juristischen Umsetzung von Nachträgen (Claim- und Anti-Claim Management)
- Abnahme und Mängelhaftung
- Sicherheitsleistungen (Bürgschaften, Bauhandwerkersicherheit, GSB etc)
- Vertragskündigungen
- Nachträgen im Rahmen eines gestörten Bauablaufs (Beschleunigung und Bauzeitverlängerung)
Ansprechpartner:
RA Ulf Berlinghoff
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
RA Dietmar Schnitzmeier
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht






