Entschädigungsanspruch schwerbehinderter Bewerber wegen Benachteiligung

Autor: RA Becker

vom: 01.02.2011


BAG, Urteil v. 17.08.2010, 9 AZR 839/08

Wenn ein Arbeitgeber Bewerbungen von schwerbehinderten Beschäftigten durch eine vorzeitige Stellenbesetzung vereitelt, kann er dem schwerbehinderten Stellenbewerber nicht entgegenhalten, das Auswahlverfahren sei bereits vor Eingang der Bewerbung beendet worden.

Die Chance auf Einstellung oder Beförderung kann dem schwerbehinderten Beschäftigten auch durch eine diskriminierende Gestaltung des Bewerbungsverfahrens genommen werden.

Der Arbeitgeber macht sich in einem solchen Fall dem schwerbehinderten Stellenbewerber gegenüber ggf. schadensersatzpflichtig.

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