Nach einem Verkehrsunfall besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfallersatz auch für ein rein gewerblich genutztes Fahrzeug
Autor: RA Frank Lindnervom: 31.07.2009
OLG München, Urteil vom 17.04.2009, Az.: 10 U 5690/08
Auch bei einem gewerblich genutzten Fahrzeug ist eine abstrakte Nutzungsausfallpauschale grundsätzlich erstattungsfähig, da der Ausfall des Fahrzeugs im entschiedenen Fall zu keiner konkreten Erwerbsminderung führen würde.
Ein Nutzungsausfall bei gewerblich genutzten Fahrzeugen ist dann zu erstatten, wenn sich die Gebrauchsentbehrung nicht unmittelbar in einer Minderung des Erwerbsbetrages niedergeschlagen hat.
Verschenken Sie also kein Geld, das Ihnen zusteht und lassen Sie sich von Spezialisten beraten.
RA Frank Lindner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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