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Zahlreiche von RA Koch, Fachwanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht geprüfte Immobiliardarlehensverträge der ING Diba nach dem 10.06.2016 weisen fehlende Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB iVm Art 247 EGBGB § 6 Abs. 1 und § 9 EGBGB auf.

So ist nach Art 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 iVm § 3 Abs. 1 Nr. 6 EGBGB u.a. die Vertragslaufzeit eine im Darlehensvertrag zu nennende Pflichtangabe, ohne die die Widerrufsfrist nicht läuft. Dies gilt nach Art 247 § 9 EGBGB auch bei Immobiliardarlehensverträgen.

Der BGH hat mit Urteil vom 21.02.2017, Az.: XI ZR 381/16 den insbesondere von Genossenschaftsbanken unter Bezugnahme etwa auf OLG Nürnberg, Urteil vom 01.08.2016, Az.: 14 U 1780/15 oder LG Dortmund, Urteil vom 24.06.2016, Az.: 3 O 430/15 vorgebrachten Einwand verworfen, die in den Widerrufsbelehrungen fehlerhafte Information, die Frist laufe u. a. mit Übergabe „des schriftlichen Darlehensantrags“ könne im sog. „Präsenzgeschäft“ nicht missverstanden werden.

Im Rahmen des „Bundesteilhabegesetzes“ hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 30.12.2016 auch inhaltliche Anpassungen des SGB IX vorgenommen.

Im Rahmen des § 95 Abs. 2 SGB IX ist nunmehr eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Kündigung eines Schwerbehinderten unabdingbare Voraussetzung für die Wirksamkeit der ordentlichen oder außerordentliche Kündigung. Bis zum 30.12.2016 war die unterlassene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung sanktionslos; sie blieb ohne Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung. Dies hat sich nunmehr grundlegend geändert.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass gerade im Straßenverkehrsrecht „harte Drogen“ eine abstrakte Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellen.

Aufbauend hierauf haben die Straßenverkehrsbehörden auch bei nur einmaliger Einnahme harter Drogen den Fahrer nicht mehr geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen und ihm zwingend die Fahrerlaubnis gemäß § 1 I 1 StVG entzogen.

Das unendliche Widerrufsrecht besteht bei vielen Verträgen fort. Denn das Erlöschen des Widerrufsrechts, das der Gesetzgeber am 21.03.2016 gesetzlich auf Druck der Bankenlobby gesetzlich geregelt hat, betrifft nur Immobiliardarlehensverträge, die bis zum 10.06.2010 geschlossen wurden.

Kaution und Miete unterliegen zwei grundverschiedenen Zwecken und dürfen deshalb nicht in denselben Topf geworfen werden. Weder Vermieter, noch Mieter dürfen bei Mietversäumnissen die hinterlegte Mietkaution zur Bezahlung der Miete einsetzen. Auch dann nicht, wenn das Mietverhältnis bereits gekündigt wurde.

Wird man beim Falschparken erwischt, droht nicht nur ein Knöllchen, sondern unter Umständen auch ein Punkt im Verkehrszentralregister. Die Fahrerlaubnisbehörde kann jemandem, der durch Parkverstöße 18 Punkte oder mehr ansammelt, sogar die Fahrerlaubnis entziehen. Der Parkverstoß kann aber nur dann zu einem Punkt führen, wenn das Bußgeld mindestens 40 Euro beträgt. Wie man auch auf andere Weise durch Knöllchen seinen Führerschein verlieren kann, zeigt ein Fall aus Berlin.

Die Arbeitswelt in deutschen Unternehmen verändert sich durch das Internet rasant. Das Arbeitsrecht muss seine Autorität auch in einem Umfeld, für das es Ursprünglich nicht konzipiert wurde, beibehalten und sich gleichzeitig den neuen Gegebenheiten anpassen.

Anleger, welche in den letzten Jahren erhebliche Summen bei der Beteiligung an dem geschlossenen Schifffonds CFB-Fonds 166 Twins 1 NAUTLUS Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „NedIloyd Adriana“ KG und NAURATA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „NedIloyd Adriana“ KG (CFB 166) verloren haben, haben nun gute Chancen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz aus fehlerhafter Anlageberatung geltend zu machen, wenn die Bank gegen eine anlage- und anlagegerechte Beratung verstoßen hat.

Belege für eine solche fehlerhafte Beratung liegen vor.

RA Sebastian Koch, Partner und Dezernatsleiter im Bereich Bankrecht bei SALEO Rechtsanwälte PartGmbB berichtet von einem erneuten gerichtlichen Erfolg in Widerrufsfällen.

Nach dem 17. und 19. Senat des OLG Frankfurt hat nun auch der 10. Senat des OLG Frankfurt die Belehrung der Genossenschaftsbanken aus dem Zeitraum 2006 bis 2009 als fehlerhaft eingestuft.

Diese Belehrung enthielt im Wesentlichen zwei Fehler

In einem von SALEO Rechtsanwälte PartGmbB geführten Verfahren hat der bislang als eher bankenfreundlich geltende 19. Zivilsenat des OLG Frankfurts die Sparda Hessen zur Rückabwicklung eines widerrufenen Darlehensvertrags verurteilt, Urteil vom 12.10.2016, 19 U 192/15.

Der Bundesgerichtshof hat in zwei nun veröffentlichten Urteilen vom 12.07.2016, Az. XI ZR 501/15 und XI ZR 564/15 Klarheit zu vielen Punkten beim Widerruf von Verbraucherdarlehen geschaffen.

Die Urteile waren angesichts von bundesweit vielen zehntausend Fällen solcher Darlehenswiderrufe mit großer Spannung erwartet worden.

Der Auftraggeber (AG) ist damit beauftragt, eine Fassade aus Betonfertigteilen herzustellen. Er beauftragt seinerseits einen Ingenieur mit der Erstellung der Werkpläne für die Fertigteile, insbesondere mit der statischen Überprüfung der vom AG vorgegebenen Gestaltung u. a. der Verbindung der Fassadenelemente. Die Fassade wird entsprechend errichtet; bald zeigen sich Risse und Abplatzungen an den Fertigteilen der Fassade. Der AG wird auf Mängelhaftung in Anspruch genommen und saniert die Fassade.

Vereinbaren die Parteien eines Architekten-/Ingenieurvertrags eine "Baukostenobergrenze als Beschaffenheitsvereinbarung", stellt deren Überschreitung einen Mangel mit der Folge dar, dass die Differenz, um die die tatsächlichen Kosten die vereinbarten Kosten übersteigen, nicht zusätzlich als anrechenbare Kosten bei der Honorarberechnung zu Grunde gelegt werden kann. Eine Baukostenobergrenze entfällt nur dann, wenn die Kostensteigerung auf einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung beruht.

In einem Urteil vom 11.06.2015 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass vorab „schwarz“ gezahlter Werklohn auch dann nicht zurück bezahlt werden muss, wenn die versprochene Leistung nicht ordnungsgemäß oder auch gar nicht geleistet wird.

Mit der Änderung des Telemediengesetzes sollte die Möglichkeit der öffentlichen Nutzung des Internets durch die Einschränkung der Haftung der WLAN-Anbieter erleichtert werden.

Die große Koalition will den gesetzlichen Mutterschutz modernisieren und vereinheitlichen: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts, Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT Drucks. 18/8963 Künftig werden nicht nur Arbeitnehmerinnen, son­dern auch Praktikantinnen, Schülerinnen und Studentinnen grundsätzlich in den gesetzlichen Mutterschutz einbezogen. Außerdem werden die nachgeburtlichen Schutzfristen bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung auf zwölf Wochen verlängert und der Kündigungsschutz verbessert.

Ein Telefax ist nicht geeignet, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform für ein Elternzeitverlangen zu wahren und führt zur Nichtigkeit der Erklärung. Dem Arbeitgeber kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände Treuwidrigkeit entgegengehalten werden, wenn er sich in einem solchen Fall auf das Schriftformerfordernis beruft. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10.05.2016 entschieden (9 AZR 145/15).

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2016 – 12 U 222/14

Durch Verzögerungen und Nachbesserungsarbeiten an Baustellen kann es zu erheblichen Mehrkosten für Auftraggeber- und Nehmer kommen. Häufig klagen besonders Auftragnehmer auf Entschädigung. Durch einen Urteilsspruch des OLG Brandenburg sind Auftragnehmer nun in der Pflicht den entstandenen Schaden zu beweisen und detailliert zu belegen, dass der Auftraggeber dafür verantwortlich ist.

OLG Celle, Urteil vom 18.06.2015 - 6 U 12/15

Das OLG hat entschieden, dass eine Klausel auch dann als Allgemeine Geschäftsbedingung zu qualifizieren ist, wenn der Architekt eine selbst formulierte Klausel in einen Mustervertrag der Ingenieurkammer einfügt und den so ergänzten Vertrag dem Bauherrn stellt. Die allgemeine Bereitschaft des Architekten, über die Konditionen des Architektenvertrags (z. B. das Honorar) zu verhandeln, genügt nicht, um eine die Verjährung regelnde Klausel als ausgehandelte Individualvereinbarung zu qualifizieren.

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