Massive Phishing-Attacke bei der Postbank

Die Postbank warnt auf ihrer eigenen Website derzeit vor einem massiven Phishing-Angriff auf Kunden der Postbank.

Dabei werden Kunden des Instituts per SMS aufgefordert, die Einrichtung ihrer Sicherheitssysteme zu aktualisieren. Durch die Eingabe auf perfekt kopierten Seiten erlangen die Täter dann die Zugangsdaten und schließlich auch eine zugehörige TAN, womit dann missbräuchlich Verfügungen über das Konto des Geschädigten getroffen werden können.

Die Besonderheit des Angriffs ist, dass – anders als bei früheren Angriffen – nicht mehr unspezifisch Kunden zu solchen Eingaben aufgefordert werden, sondern dass die Täter offenbar gezielt agieren, da sie im Vorfeld Handynummer und Kreditinstitut des Kunden kennen. Dies lässt einen massiven Datenschutzverstoß vermuten, über den die Täter im Vorfeld an diese Kundendaten herangekommen sind.

Da die Verfügungen nicht über den Kunden autorisiert wurden und aufgrund des hochprofessionellen Angriffs unter Nutzung offenbar missbräuchlich erlangter Daten auch keine grob fahrlässige Handlung des Kunden angenommen werden kann, hat nach Einschätzung von Rechtsanwalt Koch hier eine vollständige Erstattung durch das Kreditinstitut nach § 675u BGB zu erfolgen. Eine Haftung des Kunden nach § 675v BGB scheidet dagegen aus.

RA Koch hat daher bereits für zahlreiche Mandanten in vergleichbaren Fällen die Erstattung gegenüber der Bank erfolgreich durchgesetzt. Häufig gelingt dies bereits außergerichtlich.

Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich. Sprechen Sie uns an!

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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