Gesellschaftsrecht für die Rhein-Main-Region

Wir sind im Gesellschaftsrecht breit aufgestellt und vertreten Unternehmen mit den unterschiedlichsten Gesellschaftsformen. Wir unterstützen Sie auf dem Weg zur Gesellschaft Ihrer Wahl, bei der Umwandlung von Gesellschaften und bei den täglichen Erfordernissen, die das Führen einer Gesellschaft mit sich bringt.

Wir sind erfahren in der Beilegung von Gesellschafterstreitigkeiten und bei der Durchsetzung von Forderungen der Gesellschaft gegenüber ihren Organen und deren Abwehr.

Fragen dazu? Jetzt Kontakt aufnehmen

SALEO Gesellschaftsrecht - Unsere Expertise

Warum SALEO Rechtsanwälte?

Sebastian Koch ist bei SALEO Rechtsanwälte Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und seit Jahren am Standort Bad Nauheim mit hoher Expertise tätig- Er kennt den Markt rund um Bad Nauheim und vertritt unsere Mandanten erfolgreich vor den Gerichten der Region und deutschlandweit.

Wen vertritt SALEO Rechtsanwälte?

Als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht ist Rechtsanwalt Sebastian Koch unseren Mandanten zu hoher Expertise und Verlässlichkeit verpflichtet. Er vertritt bei rechtlichen Auseinandersetzungen sowohl die Interessen der Gesellschaften und der Gesellschafter. Er unterstützt Sie auch bei der Beilegung von Streitigkeiten unter den Gesellschaftern.

Wie läuft das ab?

Idealerweise füllen Sie das Rückrufformular aus und wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich zurück. Im Rahmen dieses Gespräches entscheiden Sie, ob Sie unser Mandant werden möchten oder nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den konkreten Problemstellungen hier nichts aussagen werden. Aber wir können abschätzen, ob wir etwas für Sie tun können und ob es sich für Sie lohnt.

Brauche ich im Gesellschaftsrechtt einen Anwalt?

Vor deutschen Amtsgerichten gibt es keinen Anwaltzwang, allerdings sind im Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht in aller Regel die Streitwerte so hoch, dass zwingend ein Landgericht befasst ist. Hier können Sie sich nicht selbst vertreten und müssen die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen.
Wir raten davon ab, in zeitkritischen Angelegenheiten mit hohem Streitwert ohne anwaltliche Begleitung ins vorgerichtliche Verfahren einzusteigen. Eine konkrete Erstberatung hilft meist schon, den strategischen Rahmen abzuklären und über den weiteren Verlauf einer Klage oder einer außergerichtlichen Streitschlichtung zu entscheiden.

Welches Risiko besteht?

Ínsbesondere dann, wenn die gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung eskaliert, ist dringend eine juristische Vertretung durch einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht zu empfehlen, denn es ergibt sich beim Gang durch die Instanzen ein erhebliches finanzielles Risiko. Wie in Zivilprozessen üblich, trägt der Unterlegene die gesamten Prozesskosten sowie die eigenen und die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Das Risiko besteht, dass z.B. der ausgehandelte Vergleich die Kosten nicht deckt. Insbesondere zu diesem Thema sollten Kläger und Beklagte auf die gewachsene Expertise einer auf das Gesellschaftsrecht spezialisierten Kanzlei zurückgreifen.

Wann sollten Sie einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht einbeziehen?

Je früher, je besser - Fehler, die zum Auftakt eines Verfahrens gemacht werden, lassen sich selten wieder aufarbeiten. Diese kleinen Anfangsversäumnisse sind vielfach im gerichtlichen Verfahren entscheidend. Aber auch ohne drohendes Verfahren ist juristischer Beistand hilfreich, z.B. bei der Bewertung eines Vertrages oder im Vorfeld einer zu erwartenden Vertragsverletzung.

Kann man alles Notwendige online klären?

Telefon und Mail reichen in aller Regel aus, um einen Sachverhalt so zu klären, dass wir für Sie tätig werden können. Trotzdem ist ein persönliches Gespräch sinnvoll und auf jeden Fall zu empfehlen.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Besuchen Sie uns

SALEO Rechtsanwälte
Schnitzmeier & Koch PartGmbB
In den Kolonnaden 17
D - 61231 Bad Nauheim

Tel.: 06032 / 93 00 - 0
Fax. 06032 / 93 00 - 40

Internet: www.saleo-recht.de
E-Mail: info@saleo-recht.de